Incentive-Reisen für Mitarbeiter: Effektive Belohnung und Motivation für Spitzenleistungen
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Arbeitgeber nutzen Prämien sehr gerne als variablen Spielraum für das Monats bzw. Jahresgehalt. Sie setzen dieses Instrument ein um zielgerichtete Anreize für ein gewisses Maß an Mehrleistung der Arbeitnehmer zu pushen.
Oftmal hält die Freude der Mitarbeitern nur kurz an. Spätestens beim Öffnen der Gehaltsabrechnung werden Sie auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt und Ihnen wird bewusst, dass die ausgezahlte netto Prämie geringer ausfällt, als erhofft. Bei den meisten Mitarbeitern bleibt der Frust über die hohen Steuerzahlungen zurück und der geplante Pluspunkt zum Thema Mitarbeitermotivation bleibt aus.
Wie werden Prämien versteuert ? Wie war das noch gleich mit dem 50 Euro Sachbezug und der Gesetzesänderung? Welche steuerfreien Sachbezüge sind zulässig?
Wir gehen auf all diese Fragen ein und zeigen Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten.
Sina ist Projektmanagerin und verantwortlich für die Unternehmenskommunikation bei der Prämie Direkt GmbH. Als Spezialistin im Bereich Kundenbindung, Neukundengewinnung und Bestandskundenentwicklung verbessert sie Ihr Beziehungsmanagement maßgeblich.
Laufender Arbeitslohn | Barprämie | Jährlicher Arbeitslohn | |
---|---|---|---|
Gesamtbrutto | 3.000,00 € | 528,00 € | 36.528,00 € |
- Steuerabzug | - 428,41 € | - 147,84 € | - 5.288,76 € |
- Abzug Sozialversicherungsbeiträge | - 600,75 € | - 105,81 € | - 7.314,81 € |
= Nettoverdienst | 1.970,84 € | 274,35 € | 23.924,43 € |
Der steuerfreie Sachbezug ist eine attraktive und vor allem günstige Alternative bei dem sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialabgaben zahlen müssen. Beim steuerfreien Sachbezug hat der Arbeitgeber die Möglichkeit seinen Arbeitnehmern eine Zuwendung in Höhe von bis zu 50,- Euro zukommen zu lassen. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass es ausschließlich eine Sachleistung sein darf.
Laufender Arbeitslohn | mtl. Prämie als Sachbezug | Jährlicher Arbeitslohn | |
---|---|---|---|
Gesamtbrutto | 3.000,00 € | 50,00 € | 36.600,00 € |
- Steuerabzug | - 428,41 € | - 0 € | - 5.140,92 € |
- Abzug Sozialversicherungsbeiträge | - 600,75 € | - 0 € | - 7.209,00 € |
= Nettoverdienst | 1.970,84 € | 50,00 € | 24.250,08 € |
Ende November 2019 wurde eine Gesetzesänderung verabschiedet, welche die Umfänge und Möglichkeiten des steuerfreuen Sachbezugs deutlich einschränkt.
Folgende Regelung wurde im Beschluss festgehalten:
(Bundesrat Drucksache 552/19 (Beschluss), S.10):
„§ 8 wird wie folgt geändert:
‚Zu den Einnahmen in Geld gehören auch zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten. Satz 2 gilt nicht bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.‘“.
Was bedeutet dies genau und welche Leistungen fallen ab dem 01.01.2020 weiterhin unter den steuerfreien Sachbezug?*
*Wir weisen darauf hin, dass PRÄMIE DIREKT keine steuerliche Beratung und keinerlei Haftung für Anwendbarkeit von steuerlichen Vergünstigungen übernimmt. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater für weitere Informationen.
Sofern diese ausschließlich für Waren oder Dienstleistungen eingesetzt werden können.
Sofern diese ausschließlich für Waren oder Dienstleistungen bei vertraglich angeschlossenen Akzeptanzpartner eingesetzt werden können.
Eine Open Loop Geldkarte verfügt über alle Funktionen, die eine normale EC- oder Kreditkarte verfügt. Man kann sich Bargeld auszahlen lassen oder zum Beispiel Überweisungen tätigen und Devisen kaufen. Diese Kriterien schließen die Geldkarte für den steuerlichen Sachbezug aus.
Diese Leistungen gehören seit dem 01.01.2020 zu den “Einnahmen in Geld” und müssen daher voll versteuert werden.
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