Incentive-Reisen für Mitarbeiter: Effektive Belohnung und Motivation für Spitzenleistungen
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Präsente sind eine gute Möglichkeit, Dankbarkeit und Anerkennung gegenüber Geschäftspartnern und Kunden auszudrücken. Unter bestimmten Umständen kannst Du die Aufmerksamkeiten von der Steuer absetzen. Was genau Du in Bezug auf Geschenke an Kunden beachten solltest, erfährst Du in diesem Beitrag.
Die wichtigsten Fakten im Überblick:
Sina ist Projektmanagerin und verantwortlich für die Unternehmenskommunikation bei der Prämie Direkt GmbH. Als Spezialistin im Bereich Kundenbindung, Neukundengewinnung und Bestandskundenentwicklung verbessert sie Ihr Beziehungsmanagement maßgeblich.
*Wir weisen darauf hin, dass PRÄMIE DIREKT keine steuerliche Beratung und keinerlei Haftung für Anwendbarkeit von steuerlichen Vergünstigungen übernimmt. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater für weitere Informationen.
Möchtest Du die Geschenke steuerlich absetzen, darf deren Wert pro Jahr und Person höchstens 35 Euro betragen. Präsente dieser Art kannst Du als Betriebsausgaben geltend machen. Aber Achtung: Schon ab einem Cent mehr entfällt die steuerliche Absetzbarkeit für den gesamten Geschenkwert.
Einmalzahlungen an Mitarbeiter musst Du als Prämien versteuern. Doch wie ist die Situation bei Geschenken an Geschäftsfreunde? Ab einem Wert von 10 Euro muss der Beschenkte für das Präsent Steuern entrichten. Laut § 37b EStG kannst Du als Schenkender die Steuer mit einem pauschalen Satz von 30 % übernehmen. Hierüber musst Du den Empfänger informieren, da für ihn in diesem Fall die Pflicht zur Versteuerung des Geschenks entfällt.
Um Kundengeschenke von der Steuer absetzen zu können, darf ihr Wert bei maximal 35 Euro pro Jahr und Empfänger liegen. Erhält derselbe Kunde beispielsweise im Februar eine Weinflasche im Wert von 20 Euro und im September desselben Jahres ein Lederetui im Wert von 30 Euro, ist der Höchstbetrag überschritten. In diesem Fall erlischt die Abzugsfähigkeit. Zusätzlich gelten die grundlegenden Voraussetzungen. So muss das Geschenk betrieblich veranlasst und frei von einer Gegenleistung sein.
Eine Ausnahme von der 35-Euro-Grenze gilt für Präsente, die der Empfänger nur beruflich nutzen kann. Beispiele sind eine spezielle Design-Software für einen Webdesigner oder ein Gabelstapler für einen Logistikunternehmer. Sachbezogene Zuwendungen dieser Art sind auch mit einem Wert von (weit) über 35 Euro weiterhin steuerabzugsfähig. Die Beweispflicht für den rein beruflichen Verwendungszweck liegt beim Schenkenden. Teure Geschenke an Geschäftspartner solltest Du daher besonders akribisch dokumentieren, um spätere Konflikte mit der Finanzbehörde zu vermeiden.
Welche Arten von Aufmerksamkeiten an Geschäftsfreunde als Geschenk gelten, ist in R 4.10 Abs. 4 EStR geregelt. Daraus geht hervor:
„Ein Geschenk i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG ist danach regelmäßig anzunehmen, wenn ein Stpfl. einem Geschäftsfreund oder dessen Beauftragten ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers eine Bar- oder Sachzuwendung gibt.“
Hierunter fallen beispielsweise:
Hierunter fallen beispielsweise:
Nicht als Geschenke gelten unter anderem:
Der Hintergrund: Gedenkkränze zur Beerdigung sind nicht betrieblich veranlasst. Die anderen vorgenannten Zuwendungen sind mit einer vergangenen oder zukünftigen Gegenleistung verknüpft und zählen somit ebenfalls nicht zu den steuerabzugsfähigen Geschenken.
Geschenkwert | Steuerabzugsfähig? | Versteuerung |
---|---|---|
Bis 10 Euro | ja | steuerfrei |
Bis 35 Euro | ja, sowohl der Geschenkwert als auch die Steuer (bei Übernahme der Versteuerung durch den Schenkenden) | vom Empfänger zu versteuern; Schenkender kann die Versteuerung pauschal mit 30 % übernehmen |
Über 35 Euro | nein, außer bei rein beruflich nutzbaren Geschenken | vom Empfänger zu versteuern; Schenkender kann die Versteuerung pauschal mit 30 % übernehmen |
Geschenkwert | Steuerabzugsfähig? | Versteuerung |
---|---|---|
Geschenkwert: Bis 10 Euro | Steuerabzugsfähig?: ja | Versteuerung: steuerfrei |
Geschenkwert: Bis 35 Euro | Steuerabzugsfähig?: ja, sowohl der Geschenkwert als auch die Steuer (bei Übernahme der Versteuerung durch den Schenkenden) | Versteuerung: vom Empfänger zu versteuern; Schenkender kann die Versteuerung pauschal mit 30 % übernehmen |
Geschenkwert: Über 35 Euro | Steuerabzugsfähig?: nein, außer bei rein beruflich nutzbaren Geschenken | Versteuerung: vom Empfänger zu versteuern; Schenkender kann die Versteuerung pauschal mit 30 % übernehmen |
Wenn Du auf weihnachtliche Kundengeschenke keine Steuer zahlen möchtest, sind Streuwerbeartikel eine gute Idee. Sie sind steuerfrei. Hierzu zählen kleine Präsente, deren Herstellungs- beziehungsweise Anschaffungswert unter 10 Euro liegt. Handelt es sich um ein mehrteiliges Set, gilt der Wert der gesamten Einheit. Typische Beispiele für Streuwerbeartikel sind Stifte, Feuerzeuge, kleine Notizblöcke oder Kalender.
Steuerpflichtig, aber abzugsfähig sind Geschenke an Kunden bis 35 Euro. Nutze diese Möglichkeit, wenn Du zu diesem besonderen Anlass ein höherwertiges Präsent überreichen möchtest. Diese Geschenke kannst Du als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Achtung: Überschreitet der Geschenkwert die 35-Euro-Grenze auch nur minimal, ist der gesamte Betrag nicht mehr abzugsfähig.
Ein ideales Geschenk für Geschäftspartner mit literarischem Interesse sind Bücher. Wie bei allen Prämien gilt: Passe die Art des Buches an die Vorlieben des Empfängers an. Neben Fachliteratur ist eine Biografie einer bekannten Persönlichkeit oder ein Bildband eine sinnvolle Option.
Während Präsente für Geschäftspartner zu einer guten Zusammenarbeit beitragen sollen, dienen Aufmerksamkeiten für die Käufer der Kundenbindung. Damit dieser beziehungsfördernde Effekt eintritt, müssen die Geschenke zum Empfänger passen und zu einem angemessenen Zeitpunkt kommen.
Bonussysteme für Kunden oder auch Bonusprogramme können helfen, die Vergabe von Zuwendungen effizienter zu organisieren und Wertschätzung gegenüber den Käufern zielgerichtet auszudrücken. Ein gutes Prämienprogramm animiert die Kundschaft, dem Unternehmen treu zu bleiben und häufigere Käufe zu tätigen. Dies stärkt die Kundenbindung, was zu höheren Umsätzen und somit zu langfristigem Unternehmenserfolg beiträgt. Wir helfen Ihnen gerne dabei, ein passendes Bonusprogramm mit attraktiven Kundengeschenken zusammenzustellen.
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